Rufnummernmitnahme So behältst Du Deine Handynummer

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Der Wechsel zu einem neuen Handyvertrag könnte so einfach sein, wenn da nicht die Angst um die eigene Rufnummer wäre. Was, wenn beim Wechsel etwas schief geht und Dich Deine Freunde und Familie nicht mehr unter der gewohnten Nummer erreichen können? Wir zeigen Dir, wie Du vorgehst, um Deine Rufnummer mitzunehmen – und warum es selbst bei Problemen fast immer mit der Rufnummernmitnahme klappt.
Wenn Du zu einem neuen Mobilfunkanbieter wechselst, kannst Du Deine alte Rufnummer kostenlos mitnehmen. Das ist im Telekommunikationsgesetz geregelt (§ 59 TKG). Die Mitnahme der Nummer nennt sich offiziell Rufnummernportierung und erleichtert es ungemein, in einen neuen Handyvertrag zu wechseln. Schließlich ist es immer stressig, dem gesamten Freundes- und Bekanntenkreis eine neue Handynummer schicken zu müssen.
Folge einfach diesen drei Schritten, um Deine Rufnummer möglichst problemlos zu einem neuen Handytarif mitzunehmen:
Hast Du derzeit einen Prepaid-Tarif auf Guthaben-Basis, musst Du bei Deinem alten Anbieter zusätzlich eine Verzichtserklärung abgeben, damit dieser Deine Handynummer freigeben kann. Dabei kannst Du auch gleich die Auszahlung Deines Restguthabens anfordern, das Du für den Prepaid-Tarif bereits aufgeladen hast. Dein Guthaben steht Dir rund drei Jahre lang nach der Kündigung zu, aber Du musst Deinen Anbieter selbst zur Auszahlung auffordern (§ 64 Abs. 4 TKG). Beides kannst Du auf einen Streich mit dem Finanztip-Musterschreiben machen.
Mit unserem Musterschreiben kannst Du die Verzichtserklärung, Kündigung, Rufnummernmitnahme sowie die Auszahlung Deines Restguthabens in einem Rutsch beantragen. Mobilfunkanbieter müssen eine Kündigung in Textform, also auch per E-Mail, akzeptieren (§ 309 Abs. 13b BGB).
Sollte die Portierung im ersten Anlauf scheitern, kannst Du unbesorgt sein. Du hast genug Zeit, um Unklarheiten zu beseitigen. Das TKG garantiert, dass Du Deine Handynummer bis zu einem Monat nach Vertragsende mitnehmen kannst. Manche Anbieter erlauben das aus Kulanz sogar länger.
Dein neuer Anbieter informiert Dich für gewöhnlich über den gesamten Prozess hinweg, meist per E-Mail oder Post. Du erfährst, wenn Dein Antrag zur Rufnummernmitnahme eingegangen ist, wann der Wechseltermin erfolgen soll und wenn die Mitnahme erfolgreich war. Du erhältst auch Informationen, wenn es Probleme bei der Übertragung der Rufnummer gibt. Eventuell musst Du mit Deinem alten Anbieter sprechen und zum Beispiel falsch hinterlegte Daten korrigieren. Bei größeren Problemen steht Dir der Kundenschutz der Bundesnetzagentur kostenlos zur Seite. Der Kundenschutz steht Dir insbesondere dann zur Seite, wenn es zu einer Versorgungslücke von mehr als einen Tag kommt. Die Behörde überprüft das Vorgehen der Anbieter und versucht, das Problem für Dich zu lösen. Das kann jedoch eine Weile dauern. Per Online-Formular kannst Du Deinen Fall schildern.
Der Kundenschutz der Bundesnetzagentur ist jedoch nicht für die Durchsetzung von Entschädigungen zuständig. In dem Fall kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle Telekommunikation wenden, ebenfalls Teil der Bundesnetzagentur, oder rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.
Wenn es zu Problemen bei der Portierung kommt und die Schuld nicht bei Dir liegt, müssen Dein alter und neuer Anbieter zusammenarbeiten, damit Du weiterhin erreichbar bleibst. Dein alter Anbieter muss dann auch über das Vertragsende hinaus Leistung erbringen. Dafür darf er Dir höchstens 50 Prozent Deines alten Vertragspreises in Rechnung stellen, taggenau abgerechnet.
Wenn Deine Verbindung länger als einen Arbeitstag komplett unterbrochen ist, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung. Du kannst bei Deinem alten Anbieter für jeden weiteren Arbeitstag entweder zehn Euro oder 20 Prozent des monatlichen Preises verlangen, je nachdem, welcher Betrag größer ist (§ 59 TKG).
Auch wenn es auf den ersten Blick so wirkst, wechselst Du nicht immer tatsächlich zu einem neuen Anbieter. Manchmal wechselst Du nur zwischen verschiedenen Marken ein und desselben Anbieters. Das ist zum Beispiel bei Klarmobil der Fall. Crash, Freenet Mobile, Freenet Flex und Dr. Sim sind alles Marken von Klarmobil. Ähnlich ist es bei Vodafone. Der Mobilfunkbetreiber vertreibt Marken wie Simon und Bild Connect. Auch Drillisch, mittlerweile Teil von 1&1, hat zahlreiche Marken. Bei denen ist Dein Vertragspartner Drillisch. Das gilt zum Beispiel für Winsim, Smartmobil, Sim.de, Premiumsim, GMX Mobilfunk und vielen mehr.
Du kannst leicht herausfinden, ob es sich bei Deinem neuen und alten Anbieter nur um Marken desselben Vertragspartners handelt. Schau dazu auf der Webseite der Anbieter ins Impressum. Wenn dort dasselbe Unternehmen und dieselbe Anschrift genannt werden, dann handelt es sich bei Deinem alten und neuen Anbieter um Marken desselben Unternehmens. Manchmal wird im Impressum neben einer Firma ein Leistungserbringer oder Anbieter der Dienste genannt. Das ist dann der tatsächliche Mobilfunkanbieter und somit Dein Vertragspartner.
Wenn Du innerhalb eines Anbieters von einer Marke zur anderen wechselst, gelten bei der Portierung andere Konditionen. Denn gesetzlich geregelt ist nur die Rufnummernmitnahme zwischen verschiedenen Anbietern.
Bei Klarmobil ist die Rufnummernmitnahme beim Markenwechsel nicht möglich. Eine Ausnahme besteht hier nur, wenn Du im Rahmen des Wechsels auch in ein anderes Mobilfunknetz wechselst. Klarmobil bietet nämlich Tarife in drei deutschen Mobilfunknetzen an. Leider merkst Du bei Klarmobil-Marken erst nach der Bestellung, dass die Rufnummernmitnahme nicht klappt. Denn Du kannst erst dann angeben, von wo Du Deine alte Nummer mitnehmen willst. Im Zweifelsfall musst Du also von Deinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Innerhalb von 1&1-Drillisch-Marken kannst Du Deine Rufnummer wie bei einem üblichen Anbieterwechsel mitnehmen. Die Firma erlaubt seit 2024, bei einem Vertragsabschluss auf ihren Webseiten auch eine Rufnummernmitnahme von einer anderen Drillisch-Marke durchzuführen. Zusätzliche Kosten werden nur in Form von Anschlussgebühren erhoben, die andere Neukunden auch bezahlen müssen.
Bei der Vodafone-Marke Simon ist es kompliziert. Wenn Du eine Rufnummer von einem anderen Anbieter mitnimmst, zahlst Du eine geringere monatliche Grundgebühr als wenn Du Deine Nummer von einer anderen Vodafone-Marke mitnimmst.
Höhere Gebühr trotz gesetzlich garantierter kostenloser Mitnahme? Wie passt das zusammen? Leider gibt es noch Schlupflöcher, die Kosten bei Deiner Rufnummernmitnahme verursachen können. Lass uns einmal schauen, was Du dagegen tun kannst.
Seit Dezember 2021 kannst Du Deine Rufnummer immer kostenlos zu Deinem neuen Anbieter mitnehmen – auch wenn Du Deinen alten Vertrag vor dem Datum abgeschlossen hast. Das gilt aber nur für den Wechsel zwischen verschiedenen Anbietern.
Wechselst Du nur die Handymarke beim selben Unternehmen und willst dabei Deine alte Nummer behalten, berechnet Dir der Anbieter manchmal eine Gebühr, die Neukunden nicht zahlen müssen. Hier kommt es auf die genaue Formulierung an. Zusatzkosten für eine „Rufnummernportierung“ oder „interne Rufnummernmitnahme“ sind seit Dezember 2021 unzulässig. Hier hilft die Bundesnetzagentur übers Online-Formular weiter, falls Dein Anbieter sie trotzdem berechnet hat.
Eine „Wechselgebühr“ oder eine Extragebühr für den „Markenwechsel“ darf der Anbieter allerdings leider weiterhin fordern. Auch eine höhere Grundgebühr dürfen Anbieter bei einer Rufnummernmitnahme beim Markenwechsel verlangen, wie das zum Beispiel Simon tut.
Zusätzliche Kosten wie eine höhere Grundgebühr oder eine Zahlung für einen Markenwechsel siehst Du während des Bestellvorgangs. Bei Simon wird Dir die höhere Grundgebühr bei der Auswahl Deines vorherigen Providers angezeigt. Bei den meisten anderen Anbietern siehst Du zusätzliche Kosten für den Markenwechsel ebenfalls während des Bestellvorgangs.
Wenn Du diese Kostenfalle ohne Umstände vermeiden willst, dann wechsele einfach zu einen ganz anderen Anbieter. Es gibt mittlerweile sehr viel Auswahl im Mobilfunkmarkt. Mit dem Finanztip-Tarifrechner findest Du bestimmt eine passende Alternative.
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Du kannst Deine Rufnummer auch mitnehmen, wenn Dein Handyvertrag noch läuft. Falls Du Deine Nummer aus einem laufenden Vertrag herausholst, zahlst Du jedoch weiterhin die Grundgebühr bis zum Ende der Laufzeit. Dein alter Mobilfunkanbieter teilt Dir bis zum Vertragsende eine neue Handynummer zu. Die bisherige Nummer kannst Du zum neuen Anbieter mitnehmen und dort nutzen. Somit zahlst Du die Handygebühren eine Zeit lang doppelt – an den alten und den neuen Anbieter.
Wenn Du eine vorzeitige Portierung wünschst, teile das Deinem alten Mobilfunkprovider mit. Sobald Du die Bestätigung hast, kannst Du einen neuen Tarif abschließen.
Seit die Mitnahme der Rufnummer möglich ist, kannst Du an der Vorwahl einer Handynummer nicht mehr erkennen, welches Netz der Gesprächspartner hat.
Um herauszufinden, welchem Netz eine Rufnummer zugeordnet ist, tippe die Nummer zum Beispiel auf netz-abfrage.de ein. Alternativ kannst Du die Telefonnummer 0800/505 20 90 anrufen und Deine Nummer angeben. Das ist ein Dienst von Vodafone, den auch Kunden anderer Mobilfunkanbieter kostenfrei nutzen können.
Früher gab es einige Tarife, die unterschiedliche Gebühren in die einzelnen Mobilfunknetze berechnen. Mittlerweile ist das selten geworden. In welchem Netz welche Nummer unterwegs ist, ist also eher ein Fun Fact als etwas, was Du wirklich wissen musst.
Im Festnetz ist die Mitnahme der Rufnummer bereits seit 1998 möglich. Allerdings kannst Du Deine alte Rufnummer nicht behalten, wenn Du in eine Region mit einer anderen Vorwahl umziehst. Keine Rufnummernportierung ist nötig, wenn Du im selben Vorwahlgebiet umziehst und bei Deiner bisherigen Telefongesellschaft bleiben willst. Dann behältst Du ohne Weiteres Deine Nummer. Die Mitnahme der Festnetznummer ist seit Dezember 2021 kostenlos – auch für Altverträge.
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