Härtefallregelung Zahnersatz Wann Du Zahnersatz zum Nulltarif bekommst

Barbara Weber
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer kein Geld für Zahnersatz hat, kann von der gesetzlichen Krankenkasse bis zu 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz bekommen.
  • Diese Härtefallregelung gilt für Geringverdiener, Studenten mit Bafög-Anspruch und Empfänger von Sozialleistungen.
  • Wenn Du Dich für einen besonders hochwertigen Zahnersatz entscheidest, musst Du zuzahlen.

So gehst Du vor

  • Reiche den Heil- und Kostenplan von Deinem Zahnarzt vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse ein.
  • Fülle den Antrag auf zusätzliche Kostenübernahme aus und reiche ihn bei Deiner Krankenkasse ein. Das Formular gibt es bei der Krankenkasse.
  • Beginne erst dann mit der Behandlung, wenn die Krankenkasse den Antrag genehmigt hat.

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Zahnersatz kann richtig teuer sein. Wenn Du Dir keinen Zahnersatz leisten kannst, musst Du nicht mit schlechten Zähnen leben. Dank der Härtefallregelung der Krankenkassen erhältst Du einfachen Zahnersatz zum Nulltarif

Welche Kosten für Zahnersatz zahlt die Krankenkasse?

Krankenkassen zahlen einen festen Betrag für Zahnersatz, den sogenannten Festzuschuss. Grundsätzlich übernehmen die Kassen 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung (§ 55 Abs. 1 SGB 5). Das ist die einfachste, zweckmäßige Behandlung zur Wiederherstellung des Gebisses. 

Selbst wenn Du eine einfache, medizinisch ausreichende Variante wählst – etwa eine Metallkrone statt eines Keramikmodells –, musst Du normalerweise 40 Prozent der Kosten selbst zahlen. 

Mit einem lückenlos geführten Bonusheft für die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse. Sie übernimmt dann bis zu 75 Prozent der Kosten für zweckmäßigen Zahnersatz. Die restlichen 25 Prozent der Kosten musst Du aber normalerweise selbst bezahlen. 

Für wen gilt die Härtefallregelung?

Falls Du Dir den Eigenanteil für Zahnersatz nicht leisten kannst, kommt für Dich möglicherweise die Härtefallregelung der gesetzlichen Krankenkassen infrage (§ 55 Abs. 2 SGB 5). Diese Regelung soll Geringverdienern helfen, die Kosten für Zahnersatz zu bezahlen. Versicherten mit wenig Einkommen erstattet die Kasse auf Antrag bis zu 100 Prozent der Kosten für einfachen Zahnersatz. Sprich, Du bekommst die medizinisch notwendigen Leistungen, ohne dafür einen Eigenanteil zahlen zu müssen.

Die Härtefallregelung gilt für:

  • Alleinlebende Versicherte, die 2025 ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 1.498 Euro haben.
  • Versicherte, die mit Angehörigen zusammenwohnen und weniger als 2059,75 Euro brutto im Monat verdienen. Für jeden weiteren Angehörigen gelten jeweils plus 374,50 Euro im Monat. Das Einkommen Deiner Angehörigen wird nicht angerechnet.
  • Bafög-Bezieher,
  • Sozialhilfeempfänger,
  • Empfänger von Bürgergeld,
  • Empfänger von Kriegsopferfürsorge,
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie
  • Versicherte, die in einem Heim leben und die Kosten dafür ein Sozialhilfeträger oder die Kriegsopferfürsorge übernimmt.

Achtung: Wenn Du von den Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel befreit bist, giltst Du nicht automatisch auch beim Zahnersatz als Härtefall. Das musst Du gesondert beantragen.

Was gilt bei Einkommen leicht über der Härtefallgrenze?

Auch Versicherte, die nur leicht die Einkommensgrenze überschreiten, können einen erhöhten Festzuschuss von der Krankenkasse bekommen. Das nennt sich gleitende Härtefallregelung. Wie hoch dieser Zuschlag genau ausfällt, hängt vom Einzelfall ab und wird von der Krankenversicherung individuell berechnet.

Frag deshalb am besten bei Deiner Krankenversicherung nach, ob und in welcher Höhe Dir ein solcher Zuschlag zusteht. Ob Du den Zuschlag erhältst, entscheidet die Kasse allerdings erst dann endgültig, wenn die Rechnung vom Zahnarzt vorliegt. Du bekommst das Geld also erst nach Ende der Behandlung.

Entscheidend dafür, ob die Kasse einen zusätzlichen Zuschuss zahlt, ist, welche Zahnarztkosten Dir zumutbar sind. Um das zu berechnen, bildet die Krankenkasse die Differenz zwischen Deinem Einkommen und der im jeweiligen Jahr geltenden Einkommensgrenze. Der Differenzbetrag mal drei genommen bildet die zumutbare Belastung. Zahnarztkosten, die diesen Betrag überschreiten, zahlt die Versicherung (§ 55 Abs. 3 SGB 5).

Ein Beispiel, wie der erhöhte Zuschuss berechnet wird: Du bist alleinstehend und hast ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.550 Euro. Der Zahnersatz, den Du brauchst, kostet 1.000 Euro.

Die Verdienstgrenze liegt 2025 für Alleinstehende bei 1.498 Euro. Deine individuelle Belastungsgrenze berechnet sich daher folgendermaßen: (1.550 Euro - 1.498 Euro) x 3 = 156 Euro.

Der normale Festzuschuss der Krankenkasse beträgt in diesem Beispiel 600 Euro, also 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Die restlichen 400 Euro für den Zahnersatz müsstest Du selbst zahlen. Da diese Summe jedoch Deine individuelle Belastungsgrenze von 156 Euro überschreitet, gibt es von der Kasse einen erhöhten Zuschuss. Dieser berechnet sich wie folgt: 400 Euro (regulärer Eigenanteil) – 156 Euro (zumutbare Belastung) = 244 Euro (erhöhter Zuschuss).

Tipp: Lass Dir den Heil- und Kostenplan von Deinem Zahnarzt oder Deiner Zahnärztin ausstellen. Rechne dann einmal nach, wie hoch der Zuschuss der Krankenkasse ist und welchen Eigenanteil Du übernehmen musst.

Wie bekommst Du den Zuschuss der Härtefallregelung?

Um die Härtefallregelung in Anspruch zu nehmen und Zahnersatz ohne Eigenanteil zu bekommen, stellst Du bei Deiner Krankenkasse einen Antrag. Das Formular dafür erhältst Du von der Kasse, oft kannst Du es einfach auf der Website Deiner Krankenkasse herunterladen. 

Im Antrag musst Du Dein Einkommen auflisten und angeben, wie viele Angehörige in Deinem Haushalt leben. Außerdem musst Du den Heil- und Kostenplan Deines Zahnarztes bei der Krankenkasse einreichen und genehmigen lassen. Erst danach darf die Behandlung erfolgen. Lehnt die Krankenkasse Deinen Antrag ab, kannst Du innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen

Falls Dein Einkommen leicht über der Härtefallgrenze liegt, kannst Du die zusätzliche Kostenbeteiligung erst nach Ende der Behandlung beim Zahnarzt beantragen. Du schickst dafür das entsprechende Antragsformular zusammen mit der Zahnarztrechnung und Einkommensnachweisen an die Krankenversicherung.

Wird auch hochwertiger Zahnersatz erstattet?

Entscheidest Du Dich für besonders hochwertigen Zahnersatz, ist dieser nicht mit der Härtefallregelung abgedeckt. Denn die Kassen zahlen immer nur die Regelversorgung. Möchtest Du unbedingt eine Keramik- oder Goldkrone anstatt der einfachen Variante haben, musst Du dafür zum Großteil selbst aufkommen.

Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für hochwertigen Zahnersatz. Allerdings kosten die Verträge mindestens 20 bis 40 Euro im Monat. Schließt Du eine neue Versicherung ab, darf außerdem noch keine Behandlung geplant sein oder begonnen haben. Sonst kommt die Versicherung nicht für die Kosten auf. 

Mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatzversicherung

  • Gute Zahnzusatzversicherungen sind recht teuer und lohnen sich nur bei häufigen kostspieligen Behandlungen.

  • Von uns empfohlene Tarife: Allianz (MeinZahnschutz 90/90 AR), Württembergische (Zahnersatz 90 + Zahnbehandlung Plus) und Huk-Coburg/Huk24 (ZZ Pro90).

Zum Ratgeber

Autoren
Julia Rieder

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